
Wichtige Hinweise:
- Der Flugbetrieb ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich.
- Bei Nebel, Regen, starkem oder böigem Wind usw. kann nicht geflogen werden.
- Voraussetzung für den Start ist die schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten.
- Unsere Steuerer besitzen den Kenntnisnachweis gem. § 21 d LuftVO (Drohnenführerschein).
- Selbstverständlich fliegen wir mit einer gewerblichen Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge.
- Notwendige Flug- und Aufstiegsgenehmigungen werden vor den jeweiligen Terminen von uns eingeholt.
Wir fliegen mit:
Respekt -- Verantwortung -- Rücksichtnahme